Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand 2011
Zur Verwendung gegenüber:
- einer Person, die bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt (Unternehmer);
- juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Inhalt und Abschluss der
Lieferverträge
- Für unsere Lieferungen gelten
ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
- Einkaufsbedingungen und
andere Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn
wir in Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des
Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Sie werden auch durch Auftragsannahme
nicht Vertragsbestandteil.
- Unsere Angebote sind freibleibend.
Der Auftrag gilt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als
angenommen.
- Die Auftragsbestätigung
ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend. Vor und im Zusammenhang mit der
Auftragsbestätigung gemachte Angaben über technische Daten sowie dem Besteller überlassene
Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Prospekte sind nur verbindlich, wenn wir
dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
- Abweichungen von diesen
Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind
nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Dasselbe
gilt für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von fest abgeschlossenen Lieferverträgen.
- Wir behalten uns Konstruktionsänderungen
vor, soweit diese nicht wesentliche, uns bekannte Interessen des Bestellers hinsichtlich
der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung beeinträchtigen.
- Preise
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt
der Auftragsbestätigung. Diese Preise verstehen sich ab Lager. Preisänderungen und
Irrtümer bleiben vorbehalten; wir berechnen die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung
gültigen Preise. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, Versand- und Verpackungskosten
werden daneben gesondert in Rechnung gestellt.
Die in der Preisliste aufgeführten Preise sind unverbindliche Richtpreise. Technische
Änderungen und Änderungen der Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten.
- Lieferfrist
- Eine vereinbarte Lieferfrist
beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn
der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt bzw. bei Abholaufträgen die Versandbereitschaft
angezeigt wird.
- Die Lieferfrist verlängert
sich um die Zeit, bis der Besteller uns für die Ausführung des Auftrages beizubringende
Angaben und Unterlagen übergeben und ihm obliegende Verpflichtungen erfüllt hat.
- Alle vereinbarten Lieferfristen
gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
- Die Lieferzeit verlängert
sich angemessen bei Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen,
höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches
liegen. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streiks
und rechtmäßigen Aussperrungen in unserem Betrieb oder bei unseren Vorlieferanten,
sowie bei von uns nicht zu vertretenden Umständen wie Mobilmachung, Krieg, und Aufruhr,
wenn diese Hindernisse nachweislich die Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes
verzögern. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten,
wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Für den Fall der
arbeitskampfbedingten Unmöglichkeit der Lieferung werden wir von unserer Verpflichtung
befreit. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem
Besteller baldmöglichst mitteilen.
- Lieferung, Versand, Gefahrübergang
- Wir sind zu Teillieferungen
berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen
gelten für Zahlungspflichten, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige
Lieferungen. Selbständige Teillieferungen darf der Besteller nicht zurückweisen.
- Die Versendungsart, den
Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen
bestimmen, sofern der Besteller keine Weisungen gibt.
- Die Gefahr geht auf den
Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager
verlässt. Das gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel. Der Besteller darf
die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
- Zahlung
- Zahlungen sind innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten.
- Das Recht, Forderungen abzutreten,
bleibt vorbehalten.
- Wechsel oder Schecks werden
nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen
gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
- Werden vereinbarte Teilzahlungsraten
nicht eingehalten, dann wird der Restkaufpreis sofort fällig. Wird uns ein Wechsel-
oder Scheckprotest, eine Zahlungseinstellung oder ein sonstiges konkretes Anzeichen
für eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers bekannt, dann können
wir ohne Rücksicht auf eine eventuell vereinbarte Stundung sofortige Bezahlung aller
offenen Forderungen verlangen. Außerdem können wir in diesen Fällen die Auslieferung
weiterer bestellter Ware von einer Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig machen.
- Aufrechnung ist ausgeschlossen
mit Gegenforderungen, die von uns bestritten werden und nicht rechtskräftig festgestellt
sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter
Gegenforderungen ist ebenfalls ausgeschlossen.
- Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum
an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus
dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (zum Beispiel Wechselkosten, Finanzierungskosten,
Zinsen etc.) vor.
- Wir behalten uns das Eigentum
an den Liefergegenständen außerdem bis zur vollständigen Bezahlung aller Warenlieferungen
und sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt
erlischt mit jedem vollständigen Kontoausgleich an den bis dahin gelieferten Waren.
- Der Besteller darf die Liefergegenstände
vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen weder verpfänden noch zur Sicherung
übereignen. Über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Gefährdungen unseres Eigentums
durch Dritte hat der Besteller uns sofort zu benachrichtigen und uns Abschriften
der zugehörigen Unterlagen (Pfändungsprotokolle etc.) zu überlassen. Kosten einer
Intervention gehen stets zu Lasten des Bestellers.
- Der Besteller ist berechtigt,
die Liefergegenstände im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsganges zu verarbeiten
und weiterzuveräußern.
- Für den Fall, dass der Besteller
die Liefergegenstände vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen veräußert, tritt
er seine Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits mit Abschluss des Liefervertrages
an uns zur Sicherung der durch die Liefergegenstände gesicherten Forderungen ab.
Wenn die Forderung aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrentverhältnis zwischen
dem Besteller und seinem Kunden eingestellt wird, erstreckt sich diese Sicherungsabtretung
in gleicher Höhe auf die Saldoforderung.
Besteller darf die abgetretenen Forderungen einziehen, solange wir diese Ermächtigung
nicht widerrufen. Zum Widerruf sind wir berechtigt, wenn unsere gesicherten Forderungen
gefährdet werden, insbesondere wenn der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug
gerät. Die Einziehungsermächtigung erlischt ohne weiteres zu dem Zeitpunkt, in dem
der Besteller seine Zahlungen einstellt oder Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen
Vergleichsverfahrens stellt oder wenn über sein Vermögen Konkursantrag gestellt
wird.
Nach dem Widerruf bzw. Erlöschen der Einziehungsermächtigung sind wir berechtigt
und der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Schuldner der abgetretenen Forderung
anzuzeigen. Der Besteller hat sich jeder Einziehung zu enthalten und dennoch eingehende
Beträge für uns getrennt zu verwahren.
Der Besteller hat uns auf unser Verlangen jederzeit schriftlich mitzuteilen, an
wen er die Liefergegenstände weiterverkauft hat und uns alle Auskünfte und Unterlagen
über die abgetretene Forderung zu geben.
- Bei vertragswidrigem Verhalten
des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes
nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
- Übersteigt der Wert der
für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, dann
sind wir auf Verlangen verpflichtet, die überschießenden Sicherheiten freizugeben.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten bleibt uns überlassen.
- Rückgabe, Umtausch, Reklamationen
- Reklamationen müssen als
Franko-Rücksendung unter Angabe von Auftragsnummer und Lieferdatum erfolgen. Ohne
diese Voraussetzungen ist die Bearbeitung nicht möglich.
- Einen neuwertigen und unbeschädigten
Zustand des Werkzeugs sowie Franko-Rücksendung setzen wir voraus.
- Ist die Ware gemäß Ziffer
VIII. mangelhaft, richtet sich die Abwicklung der Reklamation nach Ziffer VIII.
Nicht mangelhafte Ware kann nach unserem Ermessen umgetauscht oder zurückgegeben
werden, wenn die Rücksendung innerhalb von 14 Tagen in der Original-ISCAR-Lieferverpackung
erfolgt (Kulanz).
- Die uns bei einer kulanzweisen
Rücknahme entstehenden Bearbeitungskosten müssen wir im Einzelfall mit 20% des Warenwertes,
mindestens jedoch mit EUR 30 berechnen.
- Gewährleistung
- Wir gewährleisten, dass
die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.
- Keine Gewähr übernehmen
wir für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung
von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder durch
sonstiges Verschulden des Bestellers oder gewöhnliche Abnutzung entstanden sind.
Unsere Gewährleistung entfällt für Liefergegenstände, die der Besteller ohne unsere
Zustimmung eigenmächtig verändert hat. Wegen unerheblicher Mängel der Ware stehen
dem Besteller keine Gewährleistungsrechte zu, mit Ausnahme bei arglistig verschwiegenen
Mängeln oder bei der Übernahme von Garantien.
- Der Besteller ist verpflichtet,
den Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu
prüfen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen
nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; anderenfalls sind hierfür alle
Mängelansprüche ausgeschlossen. Es gilt ergänzend § 377 HGB.
- Der Besteller hat uns die
gerügten Liefergegenstände zurückzusenden. Wenn die Mängelrüge rechtzeitig erhoben
und auch berechtigt ist, dann werden wir zur Gewährleistung nach unserer Wahl entweder
die Liefergegenstände nachbessern oder andere fehlerfreie Waren liefern und die
dem Käufer entstandenen Versandkosten übernehmen. Falls diese Nacherfüllung fehlschlägt,
kann der Besteller nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Eventuelle Schadensersatzansprüche des Käufers wegen des Mangels bleiben unbeschadet
der Ziffer X. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unberührt.
- Alle Gewährleistungsansprüche
des Käufers gemäß § 437 BGB verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn.
- §§ 478, 479 BGB bleiben
unberührt.
- Ausübung der Rechte des
Bestellers
- Hat uns der Besteller gemäß
§§ 281, 323 BGB eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt
und ist die Frist erfolglos abgelaufen, so hat er uns binnen einer Woche seit Zugang
einer entsprechenden Aufforderung schriftlich mitzuteilen, ob er Schadensersatz
statt der Leistung geltend macht beziehungsweise vom Vertrag zurücktritt.
- Teilt er dies nicht rechtzeitig
mit, scheiden Rechte aus §§ 282, 323 aus.
- Haftung
- Schadensersatzansprüche
des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen
Gewinn und für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
- Der Haftungsausschluss gemäß
Absatz 1 gilt nicht im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Handelns; für Ansprüche
aus einer Garantie, bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für
Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für die leicht fahrlässige Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss
vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Rücktritt und Entschädigung
für nicht ausgeführte Bestellungen
- Wir können vom Vertrag zurücktreten,
wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Ablehnung
der Insolvenzeröffnung mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete
Anhaltspunkte für Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers
bekannt werden.
- Wenn wir aus Gründen, die
der Besteller zu vertreten hat, vom Vertrag zurücktreten, oder wenn die Bestellung
aus derartigen Gründen nicht ausgeführt wird, dann hat der Besteller an uns für
unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von
10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbaren
höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße,
wie der Besteller nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden
sind.
- Eigentums- und Urheberrechte
aus Unterlagen
Zeichnungen, Skizzen, Spezifikationen, Modelle, Muster und
andere Unterlagen bleiben unser ausschließliches Eigentum. Sie werden nur zu dem
vereinbarten Zweck anvertraut und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden.
Kopien oder sonstige Vervielfältigungen dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck angefertigt
werden. Weder Originale noch Vervielfältigungen dürfen ohne unsere ausdrückliche
Zustimmung anderen ausgehändigt oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden.
Sie sind uns auf unser Verlangen einschließlich aller eventuell gefertigten Kopien
und Abschriften sofort zurückzugeben. Das Urheberrecht an den Unterlagen verbleibt
bei uns.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
- Als Erfüllungsort für alle
beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen einschließlich aller eventueller
Rückgewähransprüche wird Ettlingen vereinbart.
- Für alle aus dem Vertrag
sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen wird
nach unserer Wahl Ettlingen oder Karlsruhe vereinbart; wir sind auch berechtigt,
am Sitz des Bestellers zu klagen.
- Bei Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben
die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam und verbindlich.
- Im grenzüberschreitenden
Lieferverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
ISCAR Germany GmbH, 76275 Ettlingen
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